Das neue Jahr startet mit einigen Veränderungen aus der „Welt der Versicherungen“. Neben den Anpassungen der Gebäudeversicherungsbeiträge durch die Baukostenindex-Veränderung um 7,53 Prozent gibt es auch aus weiteren Bereichen News & Updates. Im Folgenden stellen wir einige interessante Neuigkeiten vor.
Eine direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers ist möglich
Schadenfälle aus dem Bereich der D&O-Versicherung sind in der Regel langwierig und komplex. Zudem ist die Situation in der Schadenauseinandersetzung zwischen dem geschädigten Unternehmen und dem vermeintlich schadenverursachenden Vorstand/Geschäftsführer herausfordernd. Ein aktuelles Urteil des OLG Köln (Az. 9U206/22 vom 21.11.2023) besagt nun, dass eine Abkürzung des Verfahrens durch eine Abtretung des Versicherungsanspruches vom Manager an das Unternehmen möglich ist. In der Folge kann dann das Unternehmen vom D&O-Versicherer direkt Zahlungen verlangen.
Dieses Verfahren ist dann vergleichbar mit der Schadenregulierungspraxis aus der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, bei der die Versicherungsgesellschaft direkt mit dem Geschädigten agiert. Dies kann die Situation zwischen dem geschädigten Unternehmen und dem Manager maßgeblich entspannen, wobei der Manager seine Informationen und sein Wissen natürlich trotzdem mit dem Versicherer teilen sollte. Grundlage einer direkten Inanspruchnahme ist eine professionell erstellte Abtretungsvereinbarung, damit die Interessen des Managers und des Unternehmens bestmöglich gewahrt sind.
Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen ab 6 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen benötigen ab dem 1. Januar 2025 eine eigene Versicherung. Grundlage ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie (KH-Richtlinie EU2021/2118) in deutsches Recht.
Somit müssen alle entsprechenden Fahrzeuge wie Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher o.ä., deren Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt, ab Januar 2025 Jahr mit einer eigenen Versicherung bedacht werden. Bisher waren diese Fahrzeuge pauschal innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Diese bisher sehr praxisorientierte Lösung wird es nun in Zukunft nicht mehr geben. Da jedoch die Umsetzung erst zum kommenden Jahr erfolgen muss, gibt es noch Hoffnung für eine modifizierte Regelung. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Pflichtversicherung in der erweiterten Elementarschadenversicherung lässt weiter auf sich warten
Im abgelaufenen Jahr sind laut dem GDV insgesamt 3,6 Milliarden Euro an Schäden durch Naturgefahren in der Sachversicherung angefallen. Davon sind 900 Millionen Euro durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen in Folge von Starkregen reguliert worden.
Dass es nicht ein höherer Betrag war, liegt an der Tatsache, dass derzeit lediglich 54 Prozent der Wohngebäude über eine Versicherung gegen weitere Naturgefahren verfügen. Die Schäden durch die Überschwemmungen zum Jahreswechsel sind hier noch nicht berücksichtigt.
Gerade die aktuelle Überschwemmungslage macht es deutlich, dass es hier eine generelle Lösung bedarf. Idealerweise sollte diese Lösung jedoch leicht umzusetzen sein und nicht in einer Flut von Regularien münden. Die Bundesregierung wurde bereits im März 2023 mit der Erarbeitung einer Lösung vom Bundesrat beauftragt. Spürbare Entwicklungen sind jedoch noch nicht zu vernehmen gewesen.
Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Regionalleiter Versicherung gern zur Seite. Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten für den Ansprechpartner in Ihrer Region.
Guido Raasch
Leiter Versicherung bei Dr. Klein Wowi und Autor von Fachbüchern zu Versicherungen in der Wohnungswirtschaft.
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